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Ende der Einstimmigkeit bei der EU-Steuerpolitik?

Die europäische Kommission will das Beschlussfassungsverfahren in der EU-Steuerpolitik reformieren.

Gegenwärtig müssen die Mitgliedstaaten steuerpolitische Entscheidungen einstimmig beschließen. Das könnte sich bald ändern, denn in einer Mitteilung schlägt die Kommission einen Fahrplan vor, um auch in der Steuerpolitik schrittweise zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit überzugehen, wie es bereits in den meisten anderen Politikbereichen der EU üblich ist.

Steuerhoheit gebündelt ausüben

Es gehe dabei allerdings nicht darum, die Zuständigkeiten der EU im Bereich der Besteuerung zu ändern oder das Recht der Mitgliedstaaten, nach eigenem Ermessen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuersätze festzulegen, anzutasten, heißt es in der Erklärung. Vielmehr sollten die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, auf effizientere Weise ihre bereits gebündelte Steuerhoheit auszuüben, um auf diese Weise schneller auf gemeinsame Herausforderungen reagieren zu können.

Das Einstimmigkeitsprinzip habe dazu geführt, dass einige wichtige Vorschläge für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Steuergerechtigkeit im Binnenmarkt seit Jahren festgefahren seien. Hinzu komme, dass das demokratisch gewählte Europäische Parlament in diesem Beschlussfassungsverfahren bislang nur eine beratende Funktion habe.

Für die Neuregelung regte die Kommission einen Zeitkorridor bis 2025 an.

(EU / STB Web)

Artikel vom 22.01.2019