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EU plant Digitalisierung des Finanzsektors

Die Europäische Kommission hat am 24. September 2020 ein Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors vorgelegt, das eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr sowie Vorschläge zu Kryptowerten und zur Stabilität digitaler Systeme umfasst.

Verbraucherinnen und Verbraucher könnten sich mehr Auswahl für moderne Zahlungsweisen und Finanzdienstleistungen erhoffen, so die Kommission. Angestrebt wird ein vollständig integriertes Massenzahlungssystem in der EU, das auch Lösungen für grenzüberschreitende Sofortzahlungen umfasst. Gleichzeitig müssten Verbraucherschutz und Finanzstabilität gewährleistet werden.

Die EU-Kommission hat außerdem erstmals neue Rechtsvorschriften über Kryptowerte vorgelegt. Mit der „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ sollen Innovationen gefördert werden. Die neuen Vorschriften sollen es Betreibern ermöglichen, ihre Dienste in der gesamten EU zu erbringen (Konzept des Europäischen Passes). Als Sicherheitsvorkehrungen sind Eigenkapitalanforderungen, die Verwahrung von Vermögenswerten, ein den Anlegern zur Verfügung stehendes obligatorisches Beschwerdeverfahren und Rechte des Anlegers gegenüber dem Emittenten vorgesehen.

Mit dem zudem vorgeschlagenen Rechtsakt zur digitalen Betriebsstabilität soll sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer am Finanzsystem die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, um Cyberangriffe und andere Risiken abzumildern. Außerdem soll ein Aufsichtsrahmen für IKT-Anbieter wie Cloud-Computing-Dienstleister eingeführt werden.

Weiterführende Informationen zum beschlossenen Paket (englisch)

(EU-Kommission / STB Web)

Artikel vom 25.09.2020