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Seit einiger Zeit haben wir eine Regierung, über deren Pläne wir im Koalitionsvertrag lesen können. Darüber, wie diese Pläne in Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden, werden wir an dieser Stelle berichten.
Richten wir den Blick auf Themen, die aktuell von Relevanz sind. Jeder, der gegenwärtig auf der Suche nach Mitarbeitern ist, erlebt die Bedeutung des Wortes „Fachkräftemangel“. Umso wichtiger ist es dabei, wertvolle vorhandene Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden. Mitarbeiterzufriedenheit hat viele Ursachen, viel gibt es darüber zu lesen.
Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei immer die Vergütung. Vergütungsbestandteile, die möglichst ungeschmälert beim Mitarbeiter ankommen (Sachbezüge bis EUR 44,00 je Monat, bis EUR 60,00 zu persönlichen Ereignissen) sind weithin bekannt, aber eine Sonderzuwendung, die besondere Wertschätzung der Arbeit ausdrückt, als Sachbezug bis EUR 10.000,00 jährlich lohnsteuerlich zu pauschalieren? Das Ganze auch noch als Guthaben auf einer Kreditkarte?
Das Lohnsteuerrecht hält einige Möglichkeiten bereit, Mitarbeitern etwas außerhalb der regulären Besteuerung zukommen zu lassen. Moderne Web- oder cloudbasierte Apps erleichtern die Anwendung und Verwaltung.
Wir unterstützen Sie, auch in Ihrer Personalarbeit, ob bei arbeits- oder abgabenrechtlichen Themen.
Eingestellt am: 28.05.2018