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"Let's get Brexit done!"

„Let‘s get Brexit done!“ – mit diesem Aufruf ist Boris Johnson zur Parlamentswahl in Großbritannien angetreten und seit dem 1. Februar ist das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Staatengemeinschaft der EU Realität. Dennoch ergeben sich für Bürger und Unternehmen zunächst keine Änderungen.

In dem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 vereinbart, in der das EU-Recht grundsätzlich weiter gilt und das Vereinigte Königreich Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion bleibt. Auch die EU-Freizügigkeit bleibt in diesem Zeitraum in vollem Umfang erhalten.

Die mehrfache Verschiebung des Austrittstermins hat zu einer erheblichen Verkürzung des Übergangszeitraums geführt. Nach dem Austrittsvertrag kann die Übergangsphase einmalig um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die Entscheidung über die Verlängerung muss bis zum 1. Juli 2020 getroffen werden. Aktuell hat die britische Regierung die Möglichkeit einer Verlängerung gesetzlich ausgeschlossen.

Derzeit ist noch unklar, ob es gelingen wird, die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bis zum Ende der Übergangsphase umfangreich und dauerhaft zu regeln. Unabhängig davon müssen insbesondere Unternehmen, die sich in Großbritannien engagieren, Vorbereitungen für das Auslaufen der Übergangsphase treffen.

Selbst wenn es gelingen sollte, innerhalb der Übergangsphase umfangreiche Abkommen zu vereinbaren, wird es zu einer Reihe von Verschlechterungen kommen. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Umsatzsteuer ohne Binnenmarkt, Zölle und Zollformalitäten, Warentransporte, Schutz von Investitionen in Großbritannien, Personal, Gesellschafts- und Vertragsrecht, Schutzrechte und vieles mehr.

Sollte es nicht gelingen, die anstehenden Themen bis zum Ende der Übergangsphase durch entsprechende Abkommen zu regeln, steht der sog. harte Brexit, wenn auch zeitverzögert, noch bevor.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder zu anderen Themen in unserem Newsletter haben, sprechen Sie uns bitte darauf an.

 

Eingestellt am: 03.04.2020