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Neuregelung der Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer gegen den Gleichheitssatz verstößt. Ausgangspunkt für die Grundsteuerfestsetzung in der aktuell gültigen Rechtslage ist der sogenannte Einheitswert. Der Einheitswert wurde im Westen letztmalig 1964 und im Gebiet der früheren DDR letztmalig 1935 festgesetzt. Somit konnte eine zeit- und realitätsgerechte Bewertung nicht mehr erreicht werden und macht die Neuregelung nun erforderlich.

Die Finanzverwaltung steht jetzt vor der großen Herausforderung, faktisch jedes Grundstück neu zu bewerten, weshalb die lange Übergangsfrist bis 31.12.2024 zur Umsetzung der Neuregelung gerechtfertigt ist.

Gleichzeitig bringt die Neuregelung der Grundsteuer weiteres Streitpotential, so dass davon auszugehen ist, dass auch der Kompromiss der Großen Koalition wieder gerichtlich überprüft werden wird. Es bleibt abzuwarten, welche Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und ob die Neuberechnungen eine realistischere Bewertung sicherstellen.

 

Mirco Hagemeyer

Steuerberater

Eingestellt am: 28.08.2019