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Expertentipps

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Die Fragen, die sich an der Grenze zwischen Leben und Tod stellen, werden in den letzten Jahren immer öfter Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen. Hatte sich der Bundesgerichtshof zuletzt wiederholt – und mit wechselndem Ergebnis – mit den Fragen rund um die Patientenverfügung beschäftigt, ist nunmehr eine Schmerzensgeldklage gegen einen Arzt, der einen unheilbar Kranken über mehrere Jahre mittels Magensonde am Leben erhalten hatte, beim Bundesgerichtshof angelangt (AZ:  VI ZR 13/18). Der Sohn und Erbe des Verstorbenen ist der Ansicht, dass der Arzt das Leiden seines Vaters unnötig in die Länge gezogen und damit verzögert hatte.

Nachdem der Betroffene keine Patientenverfügung hinterlassen und sich auch sonst nie zu der Frage des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen klar geäußert hatte, weiß niemand, wie er sich selbst entschieden hätte und ob er selbst die Behandlung in dieser Form gewünscht hätte.

Das OLG München hatte der Klage des Sohnes teilweise stattgegebenen und 40.000,00 EUR Schmerzensgeld zugesprochen. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof am 12.3.2019 hat der Bundesgerichtshof angedeutet, dass er die Klage wahrscheinlich abweisen wird. Die Entscheidung über das Weiterleben liege grundsätzlich bei dem Betroffenen selbst. Ein allgemeingültiges Urteil über den Wert des Lebens als solches sei nicht möglich. Ein Urteil wird in der Sache erst in den nächsten Wochen erwartet.

Unabhängig vom Ausgang zeigt dieses Verfahren erneut, wie wichtig es ist, in eigener Angelegenheit, insbesondere durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, vorzusorgen. Daher sprechen wir dieses Thema regelmäßig bei unseren Beratungen im Bereich Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge an, da wir wissen, dass das Thema zwar wichtig, aber auch sehr unangenehm ist.

 

Matthias Braun

Eingestellt am: 18.04.2019