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Umsatzsteuerhaftung für Online-Marktplätze

Am 01.08.2018 wurde durch die Bundesregierung der Entwurf eines „Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (JStG 2018) vorgelegt.

Eine der wesentlichen Neuregelungen des Gesetzes ist die Einführung einer Umsatzsteuerhaftung für Online-Marktplätze. Damit sollen Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf Internetplattformen (Amazon, Ebay u.a.) vermieden werden.

Durch § 22 f UStG-E werden Betreiber von elektronischen Marktplätzen ab 01.01.2019 verpflichtet, Angaben von Nutzern, für deren Umsätze eine Steuerpflicht in Deutschland in Betracht kommt (auch Ausländer), aufzuzeichnen.

Die Aufzeichnungspflicht umfasst:

  • vollständiger Name und Anschrift des liefernden Unternehmers;
  • Steuernummer des liefernden Unternehmers und, soweit vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
  • Beginn- und Enddatum der Gültigkeit einer Finanzamtsbescheinigung über die steuerliche Erfassung des liefernden Unternehmers, die auf Antrag vom zuständigen Finanzamt erteilt wird;
  • Ort des Beginns der Beförderung oder Versendung sowie Bestimmungsort;
  • Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.

Erfolgen die Lieferungen nicht im Rahmen eines Unternehmens, sondern durch Privatpersonen, muss zusätzlich das Geburtsdatum aufgezeichnet werden. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Finanzamtsbescheinigung werden von Privatpersonen nicht gefordert.

Die durch den Marktplatzbetreiber gesammelten Daten sind auf Anfrage an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Die Haftung des Marktplatzbetreibers für nicht abgeführte Umsatzsteuer lässt sich bei Erfüllung der o.g. Aufzeichnungspflichten weitgehend vermeiden. Betroffenen Nutzern ist anzuraten, die Finanzamtsbescheinigung in Papierform rechtzeitig einzuholen. Ab wann ein elektronischer Abruf beim Bundeszentralamt für Steuern möglich ist, soll durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bekanntgegeben werden.

Bei Rückfragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen - wie immer - sehr gerne zur Verfügung.

Sabine Erhardt

Wirtschaftsprüfer

Eingestellt am: 18.10.2018