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EU-Rat aktualisiert Liste von Steueroasen

Die Kaiman-Inseln, Palau, die Seychellen und Panama stehen nun zusätzlich auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke.

Die EU hat beschlossen, die Kaiman-Inseln, Palau, die Seychellen und Panama als nicht-kooperative Länder im Sinne des Steuerrechts einzugruppieren. Die betroffenen Gebiete hatten Steuerreformen nicht umgesetzt, zu denen sie sich verpflichtet hatten.

Außerdem wurden zwölf Ländern und Gebieten Fristverlängerungen gewährt, damit sie erforderliche Reformen durchführen können. Die meisten davon betreffen Entwicklungsländer ohne Finanzzentrum, die bereits erhebliche Fortschritte erzielt hätten, heißt es in den Schlussfolgerungen des Rates.

16 Länder gestrichen

16 weitere Länder und Gebiete –Antigua und Barbuda, Armenien, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cabo Verde, Cookinseln, Curaçao, Marshallinseln, Montenegro, Nauru, Niue, Saint Kitts und Nevis, Vietnam – haben darüber hinaus verlangte Reformen bereits umgesetzt und wurden daher aus der Liste gestrichen.

Letztere soll zu den laufenden Bemühungen beitragen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern. Die Liste wurde erstmals im Dezember 2017 erstellt und enthält Länder und Gebiete, die entweder keinen konstruktiven Dialog mit der EU über ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufgenommen haben oder ihren Verpflichtungen zur fristgerechten Umsetzung von Reformen zur Einhaltung der EU-Kriterien nicht nachgekommen sind.

Appell an Nationalstaaten zur Abwehr von Steuerflucht

Parallel zur Aktualisierung der Liste hat der Rat bereits im Dezember 2019 Leitlinien für die weitere Koordinierung nationaler Abwehrmaßnahmen im Steuerbereich gegenüber nicht kooperativen Ländern und Gebieten erstellt.

Er fordert alle Mitgliedstaaten auf, ab dem 1. Januar 2021 eine legislative Abwehrmaßnahme im Steuerbereich gegenüber den in der Liste aufgeführten Ländern und Gebieten anzuwenden, um diese Länder und Gebiete zur Einhaltung der Kriterien des Verhaltenskodex für die Überprüfung von Steuergerechtigkeit und Transparenz anzuhalten.

(EU-Rat / STB Web)

Artikel vom 24.02.2020