Im Verbund

AGN

Kooperation von unabhängigen Beratern aus mehr als 90 Ländern
weiter

Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Voraussetzung ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona und nicht schon vorher aufgetreten sind.

Download:

Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen

(BMWi / STB Web)

Artikel vom 23.03.2020