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Bund erweitert Exportkreditgarantien

Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium haben beschlossen, dass ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen bis 24 Monate auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können.

Die neuen staatlichen Garantien sollen insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt auffangen. Ermöglicht werden sie durch einen Beschluss der Europäischen Kommission, die Bestimmungen der sogenannten Kurzfristmitteilung zu ändern. Damit wird die Liste der marktfähigen Risiken, also der Länder, für die normalerweise keine Absicherung durch staatliche Exportkreditgarantien zulässig ist, vorübergehend gestrichen.

Die Kommission hat damit schnell und flexibel auf die Bitten mehrerer Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, reagiert. Sie hat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, zeitnah und entschlossen zu reagieren, sollten sich private Exportkreditversicherer als Reaktion auf die Corona-Pandemie zurückziehen.

Begünstigte Länder sind neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten für das Kurzfristgeschäft finden sich auf den Internetseiten des Mandatars des Bundes.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 03.04.2020