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Für die Durchführung der sogenannten Novemberhilfe haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium auf Abschlagszahlungen ab Ende November verständigt. Damit soll die finanzielle Unterstützung möglichst schnell bei den Betroffenen ankommen.
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen werde parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann, so die Mitteilung der Ministerien.
(BMF / STB Web)
Artikel vom 12.11.2020