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Bundesregierung will Sanierungs- und Insolvenzrecht anpassen

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine EU-Richtilinie umsetzen und das Sanierungs- und Insolvenzrecht an die durch die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie geprägte Sondersituation anpassen.

Mit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) soll unter anderem ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen geschaffen werden, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren.

Dieser Restrukturierungsrahmen solle es dem Unternehmen grundsätzlich ermöglichen, die Verhandlungen zu dem Plan selbst zu führen und den Plan selbst zur Abstimmung zu stellen. Die Instrumentarien des Rahmens sollen im Stadium der drohenden und noch nicht eingetretenen Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung stehen.

Verbesserungen der Sanierungsoptionen

Die Verbesserungen der Sanierungsoptionen würden insbesondere Unternehmen zugutekommen, die aufgrund der Folgewirkungen der Maßnahmen, die zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ergriffen worden sind, Umsatzeinbrüche erlitten haben, heißt es in der Vorlage.

Unter den Bedingungen der nach wie vor nicht bewältigten Wirtschaftskrise sollen die mit dem Entwurf strenger gefassten Zugangsregelungen zu Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorübergehend und beschränkt auf Unternehmen, deren finanzielle Krise auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist, gelockert werden. Den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beziffert die Bundesregierung auf mindestens 160.000 Euro jährlich.

Weiterführunde Informationen:

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Drucksache 19/24181)

(hib / STB Web)

Artikel vom 18.11.2020