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Un­ter­stüt­zung für Start-ups und klei­ne Mit­tel­ständ­ler wird fortgeführt

Ein seit Mitte Mai 2020 laufendes Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Dies geht aus einer gemeinsamen Mitteilung von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium hervor.

Bislang konnten Mittel aus diesem Maßnahmenpaket für Finanzierungen genutzt werden, die bis zum 31.12.2020 zugesagt werden. Dank der Verlängerung sollen junge Unternehmen nun ein weiteres halbes Jahr Zusagen für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen aus dem Maßnahmenpaket erhalten können.

Das Maßnahmenpaket basiert auf zwei Säulen: Mit der Säule 1 werden privaten Wagniskapitalfonds Mittel zur Beteiligung an Start-ups zur Verfügung gestellt („Corona Matching Fazilität“). Zudem können Wagniskapitalfonds wie „High-Tech Gründerfonds“ (HTGF) oder „coparion“ Liquiditätshilfen für Start-ups beantragen.

Die Säule 2 steht Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Verfügung, die keinen Zugang über einen VC-Fonds zu Säule 1 haben: Hier werden die Mittel über Landesförderinstitute – entweder direkt oder über weitere Intermediäre wie zum Beispiel Family Offices, Business Angels, oder die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder – an Unternehmen in Form von Mezzanin- oder Beteiligungsfinanzierungen ausgereicht. Voraussetzung für die Teilnahme an Säule 2 ist, dass das jährliche Umsatzvolumen höchstens 75 Millionen Euro beträgt.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 04.12.2020