Im Verbund

AGN

Kooperation von unabhängigen Beratern aus mehr als 90 Ländern
weiter

Arbeitnehmer-Entsendung nach dem Brexit

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben einen Gesetzentwurf für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland in Folge des Brexit vorgelegt.

Der Entwurf bezieht sich auf das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.

Das Protokoll sieht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern sowie Selbständigen in den Beziehungen mit Großbritannien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens weiterhin anzuwenden. „Eine solche Fortdauer ist höchst sinnvoll und liegt vor dem Hintergrund der auch nach Austritt von Großbritannien aus der EU voraussichtlich umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Großbritannien im Interesse hiesiger Unternehmen und ihrer in Großbritannien eingesetzten Arbeitnehmer“, heißt es dazu im Gesetzentwurf. Das Gesetz schafft die juristischen Voraussetzungen dafür, dass diese Regeln weiter angewendet werden können.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.

(hib / STB Web)

Artikel vom 24.02.2021