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Das Bundeskabinett hat am 31. März 2021 den Entwurf des Steueroasen-Abwehrgesetzes gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb beschlossen.
Nicht kooperative Staaten und Steuergebiete (Steueroasen) sollen durch gezielte Abwehrmaßnahmen dazu angehalten werden, internationale Standards im Steuerbereich umzusetzen und Steuervermeidung zu verhindern. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen in diesen Gebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen.
Der Gesetzentwurf enthält folgende Abwehrmaßnahmen:
(BMF / STB Web)
Artikel vom 31.03.2021