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Steuerfreie Dividenden aus Luxemburg

Der BFH bestätigte die Voraussetzungen, unter denen Ausschüttungen einer Luxemburger Investment-Gesellschaft steuerfrei sind beziehungsweise waren.

Kapitalgesellschaften, die zu mindestens 25 Prozent an einer Luxemburger Investment-Gesellschaft in der Rechtsform der Société d’investissement à capital variable beteiligt sind, müssen die von dieser im Jahr 2010 erhaltenen Ausschüttungen in Deutschland nicht versteuern. Dies gilt selbst dann, wenn der Luxemburger Fiskus von dem ihm zustehenden Quellenbesteuerungsrecht keinen Gebrauch gemacht und die Ausschüttungen unversteuert gelassen hat. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15.3.21 (Az. I R 61/17) entschieden.

Geklagt hatte eine deutsche GmbH, die nahezu alle Anteile einer Luxemburger SICAV hielt. Die Entscheidung des BFH ist zur Rechtslage des Jahres 2010 ergangen. Inzwischen haben Deutschland und Luxemburg ein neues DBA abgeschlossen, das seit dem Jahr 2014 in Kraft ist. Dieses neue Abkommen enthält eine sogenannte Rückfallklausel, nach der nur diejenigen aus Luxemburg stammenden Einkünfte in Deutschland steuerfrei sind, die in Luxemburg tatsächlich besteuert werden.

(BFH / STB Web)

Artikel vom 06.09.2021