Im Verbund

AGN

Kooperation von unabhängigen Beratern aus mehr als 90 Ländern
weiter

Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben die Finanzverwaltungen 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. Das entspricht einem Anstieg von 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und damit einem neuen Höchstwert.

Auf die Erbschaftsteuer entfielen dabei 8,5 Milliarden Euro (+ 9,5 Prozent). Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9 Milliarden erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an. Die Schenkungsteuer stieg gegenüber dem Vorjahr um 17,8 Prozent an und erreichte 2024 mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert. Sie steige seit 2019 kontinuierlich an und habe sich seit 2021 mehr als verdoppelt, so die Statistiker.

Übertragenes Betriebsvermögen deutlich gesunken

Die im Jahr 2024 veranlagten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen betragen 113,2 Milliarden Euro. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sank damit 2024 gegenüber dem Höchstwert im Vorjahr um 6,8 Prozent.

Ein Grund für die im Vorjahresvergleich niedrigeren Veranlagungen ist laut dem Statistischen Bundesamt ein deutlicher Rückgang bei Übertragungen von Betriebsvermögen. Diese betrugen 21,5 Milliarden, was einem Rückgang von 27,9 Prozent entspricht.

Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass seine Statistik keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern könne, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge lägen. Für diese werde in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten seien.

(Destatis / STB Web)