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Elektroautos sind ja heutzutage in aller Munde. Bekam man früher neben den schnellen Teslas vor allem kleine Wagen mit wenig Leistung und wenig Reichweite, hat sich das heute deutlich geändert. Auch Hybridfahrzeuge haben heute Reichweiten, die es überlegenswert machen, im Stadtverkehr verbrennungsfrei nur mit Elektromotor zu fahren.
Das Seine hat inzwischen der Gesetzgeber getan: Ab 1.1.2019 gilt, dass ab 2019 angeschaffte Firmenelektroautos und -hybride bei der Privatnutzung, sofern die pauschale Besteuerung und nicht die Fahrtenbuchmethode gewählt wird, nur noch mit 0,5% vom Listenpreis (statt 1%) pro Monat zu versteuern sind. Bei der Fahrtenbuchmethode wird analog nur die Hälfte der jährlichen Abschreibung in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der anteiligen privaten Kosten einbezogen.
Auch für Arbeitnehmer gibt es Vorteile: Arbeitnehmer können – wenn der Arbeitgeber dies kostenlos ermöglicht - an der Ladesäule in der Firma ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug ohne lohnsteuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen laden, ein E-Bike kann ohne jegliche steuerliche Konsequenzen überlassen werden.
Nachdem das Ganze inzwischen attraktiver wird, hat sich auch bei uns die erste Mitarbeiterin ein reines Elektroauto gekauft. Wir haben mitgezogen und eine Ladesäule gebaut. Diese ist natürlich nicht nur für unsere Mitarbeiterin gedacht, sondern auch für Sie, falls Sie mit Ihrem Elektro- oder Hybridauto zu uns zu einem Termin kommen möchten. Geben Sie einfach am Empfang Bescheid und Sie können während der Besprechung Ihr Auto mit 11 kW (wenn kein weiteres Auto an der Ladestation hängt, sogar mit 22 kW) laden.
Dr. Horst Schaffer
Eingestellt am: 27.02.2019