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Mit dem Wachstumschancengesetz kommt auch die degressive AfA für den Wohnungsbau. Sie soll Anreize setzen für die Bau- und Immobilienbranche und es ermöglichen, Investitionen schneller abzuschreiben.
Die Bedingungen für die Sonderabschreibung wurden mit dem Wachstumschancengesetz nochmal verbessert: Der Anwendungszeitraum für Neufälle wurde bis Ende September 2029 verlängert, die Baukostenobergrenze von 4.800 Euro pro m² auf 5.200 Euro pro m² und die begünstigten Herstellungs-/Anschaffungskosten von 2.500 Euro pro m² auf 4.000 Euro pro m² erhöht.
Im Einzelnen sind folgende Regelungen vorgesehen:
(BMWSB / STB Web)