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Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie EU-RL 2019/1937, besser bekannt als die Whistleblower-Richtlinie, verpflichten sich die europäischen Mitgliedsstaaten dazu, Whistleblower zu schützen. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Personen zu schützen, die Informationen über Verstöße gegen das Strafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie andere Gesetze, Rechtsverordnungen und Vorschriften des Bundes und der Länder erhalten und diese melden möchten.
Abhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten sind Unternehmen verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten und zu betreiben, um empfindliche Bußgelder und Reputationsverluste zu vermeiden. Mit dem Auslaufen der Übergangsfristen betrifft diese Verpflichtung seit Dezember 2023 nunmehr alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.
Die WIRA AG unterstützt Sie gemeinsam mit ihren Partnerkanzleien bei der Umsetzung der Richtlinie unter Berücksichtigung aller Mindeststandards. Hierzu zählen neben der Bereitstellung unterschiedlicher Meldekanäle, insbesondere die frist- und sachgerechte Bearbeitung aller eingehenden Meldungen bei gleichzeitiger Sicherstellung absoluter Vertraulichkeit.