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Hinweisgeberschutz

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Partner als Ombudsstellen und Berufsgeheimnisträger.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie EU-RL 2019/1937, besser bekannt als die Whistleblower-Richtlinie, verpflichten sich die europäischen Mitgliedsstaaten dazu, Whistleblower zu schützen. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Personen zu schützen, die Informationen über Verstöße gegen das Strafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie andere Gesetze, Rechtsverordnungen und Vorschriften des Bundes und der Länder erhalten und diese melden möchten.

Abhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten sind Unternehmen verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten und zu betreiben, um empfindliche Bußgelder und Reputationsverluste zu vermeiden. Mit dem Auslaufen der Übergangsfristen betrifft diese Verpflichtung seit Dezember 2023 nunmehr alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Hierbei sind die folgenden Mindeststandards einzuhalten:

  • Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers muss sichergestellt sein
  • Gewährleistung der dauerhaften Verfügbarkeit der Meldung unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitsanforderungen
  • Nachweis der erforderlichen Fachkompetenz und Unabhängigkeit der mit der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen beauftragten Personen
  • Bereitstellung anonymer und personalisierter Meldewege für Hinweisgeber
  • Durchführung einer persönlichen Zusammenkunft auf Wunsch des Hinweisgebenden
  • Eingangsbestätigung einer Meldung unter Wahrung der gesetzlichen Fristen
  • Rechtlichte Prüfung und Bewertung der gemeldeten Verstöße
  • Durchführung, Dokumentation und Einleitung aller Untersuchungen und entsprechenden Folgemaßnahmen
  • Gegebenenfalls Weiterleitung des Verfahrens an eine zuständige Behörde oder Abschluss des Verfahrens

Die WIRA AG unterstützt Sie gemeinsam mit ihren Partnerkanzleien bei der Umsetzung der Richtlinie unter Berücksichtigung aller Mindeststandards. Hierzu zählen neben der Bereitstellung unterschiedlicher Meldekanäle, insbesondere die frist- und sachgerechte Bearbeitung aller eingehenden Meldungen bei gleichzeitiger Sicherstellung absoluter Vertraulichkeit.